Hinweise 10.Klasse
Termine BLF:
xx.xx.2025 MA
yy.yy.2025 DE
zz.zz.2025 Wahlfach NW
cc.cc.2025 Latein
vv.vv.2025 Fremdsprache
xx.xx.2025 Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen durch KL
xx.xx.2025 Verbindliche Mitteilung der Schüler zustl. mündliche Prüfung
xx.-xx.xx.2025 zustl. mdl. Prüfung
Hinweise BLF:
Gemäß § 68 Thür. Schulordnung und der Verwaltungsvorschrift des aktuellen Schuljahres gelten folgende Festlegungen:
- Die BLF wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und in einer gewählten Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) geschrieben.
In der ersten Fremdsprache (Englisch) erfolgt die Leistungsfeststellung mündlich, i.d.R. als Partnerprüfung (2 Schüler).
Beantragt der Schüler eine Prüfung in der 2. Fremdsprache (Französisch, Russisch oder Latein ab Klasse 5), so findet sie ebenfalls mündlich, in Latein schriftlich, statt (vgl. Abs. 2).
Teilnehmer an der BLF sind alle Schüler der Klasse 10, mit Ausnahme der Schüler, die den Realschulabschluss bereits erworben haben.
Schüler, die nicht an der BLF teilnehmen, schreiben anstelle der BLF eine Klassenarbeit im Halbjahr 10/II.
- Die Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik werden vom TMBJS gestellt.
Die Aufgaben für die restlichen Fächer, schriftlich wie mündlich, werden an der Schule bzw. Schulamtsbereich erstellt.
- Landesweit gelten Termine, welche durch die Verwaltungsvorschrift des aktuellen Schuljahres geregelt sind.
Schüler, welche durch Krankheit (ärztliches Attest erforderliche) am Haupttermin nicht teilnehmen können, absolvieren die Leistungsfeststellung zum vorgegebenen Nachtermin.
- Die Wertung der BLF in den Fächern mit zusätzlicher mündlicher Prüfung erfolgt im Verhältnis schriftlich : mündlich = 2 : 1.
- Die Arbeiten werden vom jeweiligen Fachlehrer korrigiert. Eine Zweitkorrektur erfolgt nur beim Erteilen der Noten 5 und 6.
- An den Tagen zwischen den Prüfungen BLF findet der Unterricht planmäßig statt.
Schulintern wird folgende Festlegung getroffen:
An den Tagen der BLF entfällt der weitere Unterricht für die Schüler in Klasse 10, welche an der BLF teilnehmen.
Die besondere Leistungsfeststellung ist bestanden (ThürSchulO §68, Abs. 3):
– in allen Prüfungen mindestens die Note 4
– höchstens in einer Prüfung die Note 5, sonst keine schlechter als Note 4
– höchstens in einer Prüfung die Note 6 und diese ausgleicht, sonst mind. Note 4
– höchstens in zwei Prüfungen die 5, beide ausgleicht, sonst mind. Note 4
Ein Ausgleich ist gegeben
- für eine Note 5 durch zwei Noten 3 oder durch eine Note 2 oder 1,
- für eine Note 6 durch zwei Noten 2 oder durch eine Note 1.
Ist kein Ausgleich möglich, kann der Schüler noch eine zusätzliche mündliche Prüfung für die Fächer beantragen, in denen eine schriftliche Leistungsfeststellung erfolgte.
letzte Aktualisierung:
01.08.2024
gez. S. Fischer (Oberstufenleiter)
Erwerb Latinum
über die Zuerkennung des Latinums und des Graecums an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen
vom 31. Juli 2020 (Gz.: 36/5022)
VV geltend vom 01.08.2020 bis 31.07.2025
Zuerkennung des Latinum
Grundsätzlich erfolgt die Zuerkennung nach erfolgreicher Teilnahme am Pflichtunterricht (Punkt 1.1) oder nach erfolgreicher Teilnahme an einer besonderen Prüfung.
1.1 Erwerb bei Teilnahme am Pflichtunterricht Latein
Das Latinum wird zuerkannt:
- nach der Teilnahme am Pflichtunterricht als erste Fremdsprache, wenn im Zeugnis für das Schuljahr der Klassenstufe 10 das Fach mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet wurde oder
- nach der Teilnahme am Pflichtunterricht als zweite Fremdsprache und der Teilnahme am Lateinunterricht in der Qualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe, wenn im Zeugnis des letzten Kurshalbjahres das Fach mit mindestens fünf Notenpunkten bewertet wurde.
1.2 Erwerb bei Teilnahme am Wahlpflichtunterricht Latein
Das Latinum wird zuerkannt:
- nach der Teilnahme am Unterricht als neu einsetzende Fremdsprache in den Klassenstufen 10-12 und nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung nach Punkt 1.3
- letztmalig für die Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2018/2019 in den Klassenstufen 9 und 10 befinden [betrifft Abiturjahrgänge A21 und A22], nach der Teilnahme am Wahlpflichtunterricht [Zweig – Sprachen lernen und Latein ab Klasse 10] und der Teilnahme am Unterricht in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung nach 1.3
1.3 Erwerb durch eine Ergänzungsprüfung
Das Latinum wird außerdem nach erfolgreicher Teilnahme an einer Prüfung zuerkannt. Diese Prüfung wird als besondere Prüfung nach Nummer 2 abgelegt.
2. Besondere Prüfung zum Erwerb des Latinums
2.1 Teilnahme und Meldung
Das Latinum kann durch eine Prüfung erwerben:
- Schüler mit Unterricht in Latein nach 1.2
- Personen (Externe) die zum Zeitpunkt der Prüfung seit mindestens 6 Monaten mit ihrem Hauptwohnsitz im Freistaat Thüringen gemeldet sind.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt auf Antrag durch das für den jeweiligen Wohnsitz zuständige Staatliche Schulamt.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt zum 31.12. schriftlich beim jeweils zuständigen Staatlichen Schulamt.
2.2 Prüfungszeit und Prüfungsort
Die Prüfung findet in der Regel in der Zeit nach der schriftlichen Abiturprüfung statt. Der Termin wird vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegt.
Das zuständige Staatliche Schulamt bestimmt den Prüfungsort.
- Für Schüler ist in der Regel die von ihnen besuchte Schule Prüfungsort.
- Externe werden vom zuständigen Staatlichen Schulamt über Ort und Zeitpunkt der Prüfung zum Erwerb des Latinums schriftlich informiert.
2.3 Prüfungskommission
Die Prüfung wird vor einer Prüfungskommission abgelegt.
Das zuständige Staatliche Schulamt bestimmt den Vorsitzenden der jeweiligen Prüfungskommission. Der Vorsitzende benennt die stimmberechtigten Mitglieder der Fachprüfungskommission für die besondere Prüfung zum Erwerb des Latinums analog § 85 Abs. 7 ThürSchulO.
Die Prüfungskommission berät und beschließt in nichtöffentlicher Sitzung.
2.4 Anforderungen und Prüfungsverlauf
Das Latinum setzt die Fähigkeit voraus, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvoller Stellen bezogen auf Bereiche der politischen Rede, der Philosophie und der Historiographie in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Dieses Verständnis ist durch eine sachlich richtige Übersetzung in angemessenem Deutsch nachzuweisen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Formenlehre und Syntax, ein ausreichender Wortschatz und die erforderlichen Kenntnisse aus dem Bereich der römischen Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.
Die Verwendung eines Wörterbuches ist zulässig.
Grundlage für die Bewertung sind die Regelungen der Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung (EPA) Latein.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen (Arbeitszeit 180 Minuten) und aus einem mündlichen Teil (Vorbereitungszeit 30 Minuten und Prüfungszeit 20 Minuten).
Die mündliche Abiturprüfung im Fach Latein kann den mündlichen Teil der Prüfung zum Erwerb des Latinums ersetzen. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung zum Latinum hat dabei keinen Einfluss auf den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.
Für die Bewertung gelten die Regeln der Thüringer Schulordnung einschließlich der Regeln bei Täuschung oder Täuschungsversuch. Die Noten in den Prüfungsteilen sind gemäß § 74 ThürSchulO in Punkte umzurechnen.
Die Prüfung zum Erwerb des Latinums ist bestanden, wenn kein Prüfungsteil mit der Note ungenügend (0 Punkte) abgeschlossen wurde und die Gesamtnote mindestens ausreichend (5 Punkte) lautet.
Die Gesamtnote ergibt sich als Durchschnitt aus dem Ergebnis der schriftlichen und dem der mündlichen Prüfung.
Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.
Eine nicht bestandene Prüfung zum Erwerb des Latinums kann einmal wiederholt werden.
3. Zeugnis, Bescheinigung
Die Zuerkennung des Latinums wird auf dem Abiturzeugnis bescheinigt.
Die Zuerkennung des Latinums in den übrigen Fällen (z.B. Abgang mit Fachhochschulreife-schulischer Teil) wird durch ein gesondertes Zeugnis bescheinigt.
Über eine nicht bestandene Prüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
zusammengestellt vom Oberstufenleiter des Gymnasiums
Hildburghausen, Oktober 2020